Wir möchten Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen zum Nichtraucherschutz im Verbreitungsgebiet der Willi Weber GmbH & Co KG informieren:
Aktuelle Informationen zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutzgesetz am 30.7.2008
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Nichtraucherschutzgesetze von Baden-Württemberg und Berlin verfassungswidrig sind, hat das hessische Sozialministerium folgende Empfehlung an die Ordnungsämter herausgegeben.
Das Rauchen in Einraumkneipen unter 75m² soll bis auf weiteres toleriert werden.
Wichtig:
Die Entscheidung gilt für Einraumkneipen, die folgende Bedingungen erfüllen:
- sie ist kleiner als 75m²
- es liegt lediglich eine Schanklizenz vor (kein Speiseangebot)
- Jugendliche unter 18 Jahren haben keinen Zutritt
- Kennzeichnungspflicht als Raucherkneipe im Eingangsbereich
Aktuelle Informationen über den Nichtraucherschutz in Hessen
Die hessische FDP hat im Mai 2008 einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, wonach das geltende Nichtraucherschutzgesetz geändert werden soll. Im wesentlichen fordert die FDP, das Rauchen in Gaststätten zu gestatten, wenn
- die Gaststätte nur aus einem Gastraum besteht oder
- vollständig abgetrennte Räume vorgehalten werden oder
- wenn durch technische Vorkehrungen ein gleichwertiger Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gewährleistet werden kann oder
- ausschließlich geschlossene Gesellschaften die Gaststätten nutzen.
In jedem Fall sind die Gaststätten bzw. Räume ausdrücklich und deutlich sichtbar als Rauchergaststätte bzw. -räume zu kennzeichnen.
Der Gesetzentwurf wurde zwischenzeitlich an den sozialpolitischen Ausschuss weitergeleitet in dem nun im Rahmen einer öffentlichen Anhörung, im September 2008, das Thema weiterbearbeitet wird.
Den aktuellen Gesetzentwurf können Sie sich hier herunterladen. Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten.
Aktuelle Informationen über den Nichtraucherschutz in Bayern
Nach Informationen der Tabakzeitung haben sich CSU und FDP in Bayern auf eine Koalitionsvereinbarung geeinigt. Beim Thema "Rauchen in der Gastronomie" verständigten sich beide Parteien darauf, dass in Gaststätten mit mehreren Räumen einer als Raucherraum eingerichtet werden kann. Ebenso darf in Nebenräumen von Diskotheken geraucht werden. In kleineren Einraumgaststätten liegt die Entscheidung beim Wirt. Will der das Rauchen erlauben, muss er seine Gaststätte als Raucherlokal kennzeichnen. Zulässig ist das Rauchen auch in Bier-, Wein- und Festzelten.