Jugendschutz am Zigarettenautomaten

Das Jugendschutzgesetz
Um Jugendliche vor dem Rauchen zu schützen, dürfen laut Gesetz keine Zigaretten an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Aus diesem Grund muß sich der Käufer am Zigarettenautomat vor dem Kauf ausweisen.

Personalausweis, Führerschein oder Geldkarte
Alles, was man zum Ausweisen braucht, besitzen die meisten ohnehin schon: einen Personalausweis, einen Führerschein oder eine EC-Karte mit Chip.
Legen Sie den Daumen der rechten Hand auf das Ausweisbild und ziehen Sie das Dokument von oben nach unten durch den Schlitz im Dokumentenleser.
Erfüllen Sie die gesetzlichen Auflagen leuchtet ein grünes Licht und der Automat ist zur Zahlung und Produktwahl freigeschaltet.
Leuchtet hingegen ein rotes Licht, so wiederholen Sie bitte den Vorgang, das Gerät konne Ihr Dokument nicht erkennen.

Wichtig
Das Gerät erkennt auch die Gültigkeit des Dokuments. Sollte zunächst das grüne Licht und direkt im Anschluss das rote Licht leuten, so ist die Gültigkeit Ihres Ausweisdokumentes abgelaufen und Sie benötigen ein Neues.
Bei Nutzung der Geldkarte mit Chip benutzen Sie bitte das gekennzeichnete Geldkartenterminal, das den Chip auf Ihrer EC-Karte liest. Auf diesem ist das sogennante Altersmerkmal gespeichert. Ist der Käufer über 18 Jahre alt, schaltet sich der Automat zur Zahlung und Produktwahl frei. Bitte beachten Sie gegebenenfalls das Display am Automaten.

Hinweis zum Datenschutz
Unsere zertifizierten Dokumentenleser sind mit dem europäischen Datenschutzgütesiegel EuroPriSe ausgezeichnet.
Bei der Legitimation mittels Personalausweis oder Führerschein werden keine persönlichen Daten gespeichert. Dies wurde vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel (ULD) zertifiziert.
Die Dokumentenleser erfüllen dir Vorgaben des Datenschutzen in vorbildlicher Weise.

Näheres unter: https://www.european-privacy-seal.eu/EPS-en/Scholz-AVS-EU

 


Häufig gestellte Fragen zum Thema Jugendschutz am Zigarettenautomaten

 

FRAGE: Wie alt muss ich sein um Zigaretten am Zigarettenautomaten kaufen zu können ?
ANTWORT: Der Konsument muss mindestens 18 Jahre alt sein.

FRAGE: Mit welchen Karten kann ich mich ausweisen?
ANTWORT: Sie können sich mit Personalausweis, Führerschein oder EC-Karte mit Geldkartenchip ausweisen. Für die Gastronomie gibt es spezielle Servicekarten.

FRAGE: Wie lange dauert es sich auszuweisen ?
ANTWORT: Je nach Automat dauert die Legitimation 2-3 Sekunden.

FRAGE: Woran erkennt der Automat, dass ich das Jugendschutzmerkmal erfülle ?
ANTWORT: Beim Personalausweis wird das Alter erkannt und mit dem gesetzlich erforderlichen Alter abgeglichen.
Auf allen EC-Karten mit Geldkartenchip wurde von den Banken ein Merkmal auf dem Chip hinterlegt, das darüber informiert, ob der Karteninhaber über 18 Jahre alt ist. Bei Jugendlichen wird auf dem Chip nach persönlicher Einverständniserklärung das Geburtsdatum verschlüsselt aufgebracht.

FRAGE: Woran erkenne ich, ob ich ein Jugendschutzmerkmal auf meiner EC-Karte habe ?
ANTWORT: Leider gibt es keine Möglichkeit, dies selbst zu überprüfen. Fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Hausbank nach.

FRAGE: Wo bekomme ich das Jugendschutzmerkmal her, wenn es nicht auf meiner EC-Karte enthalten ist ?
ANTWORT: Am besten so schnell wie möglich zur Hausbank und eine EC-Karte mit Chip und Altersmerkmal beantragen.

FRAGE: Wie lange schaltet sich der Automat frei ?
ANTWORT: Sie haben 30 Sekunden Zeit für den Verkaufsvorgang. Danach müssen Sie sich erneut ausweisen.

FRAGE: Muß ich mich bei Automaten in der Gastronomie oder in Discotheken auch ausweisen ?
ANTWORT: Ja. Auch hier sind die Automatenaufsteller verpflichtet, dem Gesetz nachzukommen. In einigen Restaurants hat das Servicepersonal jedoch eine Servicekarte ZIGGI, mit der es Zigaretten für Gäste (unter Einhaltung des Abgabeverbots) ziehen kann.

FRAGE: Was ist ZIGGI ?
ANTWORT: ZIGGI ist eine Servicekarte für die Gastronomie. Mit dieser Karte können die Automaten im Gastronomieobjekt freigeschaltet werden. Sie ist jedoch an den Automaten gebunden und funktioniert nur dort.

FRAGE: Kann ich auch weiterhin mit Bargeld bezahlen ?
ANTWORT: Selbstverständlich. Man muss sich vorher lediglich durch EC-Karte, EU-Führerschein oder Personalausweis legitimieren.

FRAGE: Werden meine persönlichen Daten ausgelesen ?
ANTWORT: Nein, es erfolgt keine Speicherung. Der Magnetstreifen der EC-Karte, auf dem sich persönlichen Daten befinden, wird nicht ausgelesen. Der im Automaten eingebaute Kartenleser berührt nur den goldenen Chip. Darauf sind keine persönlichen Daten gespeichert. Auch beim Personalausweis oder Führerschein werden keine persönlichen Daten gespeichert. Die von uns verwendeten Durchzugsleser sind vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel (ULD) zertifiziert und erfüllen den Datenschutz in vorbildlicher Weise.

FRAGE: Seit wann gilt die Regelung an Zigarettenautomaten ?
ANTWORT: Der Jugendschutz an Zigarettenautomaten wurde am 01.01.2007 eingeführt.
 
 

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