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Jugendschutz am Zigarettenautomaten
Das Jugendschutzgesetz
Um Jugendliche vor dem Rauchen zu schützen, dürfen laut Gesetz keine Zigaretten an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Aus diesem Grund muß sich der Käufer am Zigarettenautomat vor dem Kauf ausweisen.

Personalausweis, Führerschein oder Geldkarte
Alles, was man zum Ausweisen braucht, besitzen die meisten ohnehin schon: Personalausweis, Führerschein oder eine EC-Karte mit Chip. Auf diesem ist ein Jugendschutzmerkmal gespeichert, das beim Einschieben in den Automaten gelesen wird. Ist der Käufer über 18 Jahre alt, schaltet sich der Automat frei und man kann seine Zigaretten wie gewohnt mit Bargeld ziehen. Speziell gekennzeichnete Automaten akzeptieren auch den EU-Führerschein (im Kartenformat) oder den Personalausweis.

Karte rein Packung raus!
Damit alle Automatenkäufer gut gerüstet sind informiert die Kampagne „Karte rein – Packung raus !“ deutschlandweit über die Umstellung der Zigarettenautomaten.

Zur Website Karte rein – Packung raus !




Häufig gestellte Fragen zum Thema Jugendschutz am Zigarettenautomaten
FRAGE: Wie alt muss ich sein um Zigaretten am Zigarettenautomaten kaufen zu können ?
ANTWORT: Der Konsument muss mindestens 18 Jahre alt sein.

FRAGE: Woran erkennt der Automat, dass ich das Jugendschutzmerkmal erfülle ?
ANTWORT: Beim Personalausweis wird das Alter erkannt und mit dem gesetzlich erforderlichen Alter abgeglichen.
Auf allen EC-Karten mit Geldkartenchip wurde von den Banken ein Merkmal auf dem Chip hinterlegt, das darüber informiert, ob der Karteninhaber über 18 Jahre alt ist. Bei Jugendlichen wird auf dem Chip nach persönlicher Einverständniserklärung das Geburtsdatum verschlüsselt aufgebracht.

FRAGE: Woran erkenne ich, ob ich ein Jugendschutzmerkmal auf meiner EC-Karte habe ?
ANTWORT: Leider gibt es keine Möglichkeit, dies selbst zu überprüfen. Fragen Sie bitte direkt bei Ihrer Hausbank nach.

FRAGE: Wo bekomme ich das Jugendschutzmerkmal her, wenn es nicht auf meiner EC-Karte enthalten ist ?
ANTWORT: Am besten so schnell wie möglich zur Hausbank und eine EC-Karte mit Chip und Altersmerkmal beantragen.

FRAGE: Wie lange schaltet sich der Automat frei ?
ANTWORT: Sie haben 30 Sekunden Zeit für den Verkaufsvorgang. Danach müssen Sie sich erneut ausweisen.

FRAGE: Kann ich auch weiterhin mit Bargeld bezahlen ?
ANTWORT: Selbstverständlich. Man muss sich vorher lediglich durch EC-Karte, EU-Führerschein oder Personalausweis legitimieren.

FRAGE: Mit welchen Karten kann ich mich ausweisen?
ANTWORT: Sie können sich mit Personalausweis, Führerschein oder EC-Karte mit Geldkartenchip ausweisen.

FRAGE: Wie lange dauert es sich auszuweisen ?
ANTWORT: Je nach Automat dauert die Legitimation 2-3 Sekunden.

FRAGE: Muß ich mich bei Automaten in der Gastronomie oder in Discotheken auch ausweisen ?
ANTWORT: Ja. Auch hier sind die Automatenaufsteller verpflichtet, dem Gesetz nachzukommen. In einigen Restaurants hat das Servicepersonal jedoch eine Servicekarte ZIGGI, mit der es Zigaretten für Gäste (unter Einhaltung des Abgabeverbots) ziehen kann.

FRAGE: Was ist ZIGGI ?
ANTWORT: ZIGGI ist eine Servicekarte für die Gastronomie. Mit dieser Karte können die Automaten im Gastronomieobjekt freigeschaltet werden. Sie ist jedoch an den Automaten gebunden und funktioniert nur dort.

FRAGE: Geldkarte - Was ist das ?
ANTWORT: Als Geldkarte bezeichnet man den goldenen Chip, der auf der EC-Karte aufgebracht ist. Dieser Chip ist am Bankautomaten mit einem Geldwert bis 200 € aufladbar.

FRAGE: Wie zahle ich mit Geldkarte ?
ANTWORT: Die EC-Karte wird in den Kartenschlitz eingeführt. Nach der Wahl der Zigarettenmarke bucht der Automat den Betrag vom Geldkartenschip ab. Dies kann je nach Automatentyp einige Sekunden dauern.
Mit folgendem Link können Sie sich einen Film zum Zahlen per Geldkarte anschauen (benötigt Flash-Player)

FRAGE: Welche Vorteile hat das Zahlen per Geldkarte ?
ANTWORT: Das Legitimieren (also Ausweisen) am Automaten und der Zahlvorgang gehen viel schneller als bei Barzahlung. Zudem kennt jeder das Problem des nötigen Kleingeldes. Dieses Problem hat man bei aufgeladener Geldkarte nicht.

FRAGE: Entstehen mir Kosten bei Nutzung der Geldkarte ?
ANTWORT: Nein. Es fallen weder bei der Aufladung des Chips am Geldautomaten der Hausbank noch am Verkaufsautomaten  Kosten an.

FRAGE: Kann ich mich auch mit einer kontoungebundenen Karte (White Card) ausweisen?
ANTWORT: Nein. Mit kontoungebundenen Geldkarten kann man sich nicht ausweisen, da hier kein Altersmerkmal vorhanden ist. Dies würde nur zu Missbrauch führen und ist nicht im Interesse der Automatenaufsteller und des Jugendschutzes.

FRAGE: Was passiert bei einem technischen Defekt des Automaten ?
ANTWORT: Bei einem technischen Defekt bietet die Geldkarte den Vorteil, daß kein Geld verloren geht. Es erfolgt unmittelbar eine Rückbuchung des Betrages auf den Chip.

FRAGE: Werden meine persönlichen Daten ausgelesen ?
ANTWORT: Nein, es erfolgt keine Speicherung. Der Magnetstreifen der EC-Karte, auf dem sich persönlichen Daten befinden, wird nicht ausgelesen. Der im Automaten eingebaute Kartenleser berührt nur den goldenen Chip. Darauf sind keine persönlichen Daten gespeichert. Auch beim Personalausweis oder Führerschein werden keine persönlichen Daten gespeichert. Daher sind unsere Geräte auch vom Datenschutz empfohlen.

FRAGE: Seit wann gilt die Neuregelung an Zigarettenautomaten ?
ANTWORT: Der Jugendschutz an Zigarettenautomaten wurde am 01.01.2007 eingeführt.




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